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Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Satzungen der Gemeinde.
Alle Satzungen liegen im PDF Dateiformat vor und können von Ihnen mit dem kostenlosen Adobe Reader gelesen werden.

Satzung über die Straßenreinigung und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung:

Straßenreinigung Satzung

 

Satzung über die Ermittlung, Herstellung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen 

Satzung über die Ermittlung, Herstellung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen 

Stellplatzsatzung 1. Nachtrag zur Anlage 1

 

Satzung der Gemeinde Kölln-Reisiek zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Vorwort zur Satzung:
Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität, denn
- sie tragen natürliche Elemente in die Siedlungsräume hinein,
- sie gliedern und beleben den Siedlungsraum,
- ihre Blüten und Früchte sind Nahrungsquelle für Vögel, Insekten und andere Kleintiere,
- ihr Astwerk bietet Schutz und Nistgelegenheit.
- sie spenden Schatten,
- ihre Belaubung verbessert die Luftqualität durch:
   • Abkühlung überhitzter Siedlungsluft,
   • Bindung von Staub- und Schmutzpartikeln,
   • Produktion von Sauerstoff,
   • Aufnahme schädlicher Abgase, wie z.B. das für den Treibhauseffekt mitverantwortliche Kohlendioxyd,
   • Reduzierung von Lärmbelastungen,
   • Verringerung der Windgeschwindigkeit.

Die positiven Wirkungen, die von Bäumen im bebauten Bereich ausgehen, sind sicherlich unumstritten.
Dennoch werden immer wieder Baumfällungen gefordert. Die vorliegende Baumschutzsatzung zeigt auf, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen
ggf. Rodungen bzw. Schnittmaßnahmen gestattet werden.

Es soll erreicht werden, ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand, besonders wertvolle Bäume zu erhalten. Die Eigentümer solcher Bäume sollen beim Baumerhalt unterstützt werden.
Dabei ist den Ansprüchen des Eigentümers als auch denen der Allgemeinheit gerecht zu werden.

Bei Bäumen, die nicht dem Schutzstatus der Baumschutzsatzung unterliegen, gilt es, folgendes zu bedenken:
Viele alte Privatbäume, und hier ganz besonders die herausragend großen und alten Exemplare, leisten Erhebliches für das Allgemeinwohl. Sie sind nach einer Fällung selbst mittelfristig nicht annähernd gleichwertig zu ersetzen. Jeder Besitzer von solchen wertvollen Bäumen sollte daher genau abwägen, ob die Fällung wirklich notwendig ist.

Alte Bäume sind nicht nur Naturschönheiten, sondern wertvolle Kulturgüter.   Alte Bäume sind das dingliche Gedächnis an vergangene Ereignisse.

Nun zu der Satzung und den begleitenden Dokumenten:

Koelln-Reisiek-NeufassungBaumschutz_170309

05_Baumdaten_Baumkataster_K-R_160831

2021-02-25 Satzung zum Schutz des Baumbestandes - 1. Nachtr